In unserem Unternehmen haben wir 3 offizielle Geschäftssprachen: Deutsch, Englisch und Spanisch.
Ja. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Übersetzung amtlicher Dokumente, die eine staatliche Vereidigung des Übersetzers voraussetzen.
Ja. Weisen Sie bitte bei der Einreichung Ihres Auftrages auf derartige Abschnitte hin, damit wir diesen Umstand bei der Berechnung Ihres verbindlichen Kostenvoranschlages berücksichtigen können.
Alle angeführten Preise sind Nettopreise. Da sich unser Firmensitz außerhalb Deutschlands befindet, berechnen wir gemäß §3a UStG Abs. 3 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3 keine Umsatzsteuer.
Ja. Senden Sie uns eine möglichst genaue Beschreibung des Inhaltes Ihrer Audio-Dateien sowie einen Tonauschnitt, und bitten Sie um einen Kostenvoranschlag. Der Preis richtet sich nach Quell- und Zielsprache, Schwierigkeitsgrad und Länge des Mitschnitts.
Ja. Da unser weltweites Kommunikationsnetzwerk jedoch auf papierfreier elektronischer Datenübermittlung basiert, übernehmen wir in diesem Falle die erforderlichen Scann-Arbeiten, um die Texte unseren Mitarbeitern übermitteln zu können. Wenn Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, würden wir diesen Service mit 39,00 EUR/h in Rechnung stellen.
Um Ergebnisse von höchster Qualität zu erreichen, benötigen wir alle nur möglichen Zusatzinformationen, Vergleichstexte oder andere Hilfsmittel, die, besonders bei der Übersetzung spezifischer Fachtexte, zu einem erklärenden Gesamtbild beitragen könnten. Wir empfehlen Ihnen, vorhandenes Material anzubieten, welches wir dann bei Bedarf, nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachübersetzer, anfordern können.
Soll der Text der Zielsprache in einem bestimmten Stil verfasst sein, dem der Ausgangstext offensichtlich nicht gerecht wird, nutzen Sie bitte die Möglichkeit, ein Lektorat vorzuschalten. Nach der Überarbeitung des Ausgangstextes können wir dann das Schriftstück zur Übersetzung weitergeben. Ohne diesen Schritt wird der Text der Zielsprache vergleichbare Schwächen aufweisen, wie der Ausgangstext.